Verbandssanktionengesetz (VerSanG)

Zeitplan: 16.06.2020 Regierungsentwurf, 18.09.2020 1. Durchgang Bundesrat

Inhalte: Mit dem Gesetzesentwurf soll in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht eingeführt werden.Es soll ein eigenständiges Sanktionssystem für juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, nicht rechtsfähige Vereine und rechtsfähige Personengesellschaften geschaffen werden, sodass auch Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen von dem Gesetz betroffen wären.

Forderungen des BDPK: Herausnahme aller Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen aus dem Regelungsbereich des Gesetzes.