Corona-Gesetzgebung in den Krisenjahren 2020/2021

Im März 2020 verpflichteten die politischen Entscheidungsträger Krankenhäuser dazu, alle planbaren Behandlungen einzustellen und sich voll auf die Behandlung der Corona-Patient:innen zu fokussieren. Alle durch diese Maßnahmen entstehenden wirtschaftlichen Folgen, so das Versprechen, würden von der Bundesregierung ausgeglichen. Hierzu wurde mit dem Krankenhausentlastungsgesetz eine tagesbezogene Pauschale für die Verschiebung von planbaren Eingriffen in Höhe von 560 Euro eingeführt. Mit dem neu eingeführten DIVI-Intensivregister wurde ein tagesaktuelles Meldesystem für freie Intensivkapazitäten geschaffen.

Bei der Fortschreibung dieser Maßnahmen wurde das Bundesministerium durch einen COVID-Beirat unterstützt, der sich aus Vertretern der Krankenhäuser, der Wissenschaft und der Krankenkassen zusammensetzt. Im Jahresverlauf wurden die zunächst pauschal gewährten Ausgleichszahlungen ausdifferenziert, um die unterschiedliche Leistungsstruktur der Häuser besser abzubilden. Flankiert wurden die Maßnahmen durch ein neu geschaffenes Zusatzentgelt für COVID-Testungen sowie Anpassungen zum FDA, die wegen des starken Leistungsrückgangs im Vergleich zum Vorjahr notwendig waren. Als die gewährten Ausgleichszahlungen Ende September 2020 ausliefen, war absehbar, dass die Pandemie noch lange nicht überwunden und weitere Maßnahmen notwendig waren.

Notwendige Unterstützung der Krankenhäuser blieb aus

Bei der Fortschreibung der Ausgleichszahlungen mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz entschieden sich die politischen Entscheidungsträger für eine grundsätzliche Anpassung des Mechanismus. Es wurde festgelegt, dass nur noch die Häuser, die von den Ländern anhand einer „Vorhalte-Kaskade“ bestimmt wurden, empfangsberechtigt für Ausgleichszahlungen sind. Zentrale Voraussetzungen waren der Anteil der freien Intensivbetten, die Sieben-Tage-Inzidenz in der Region und welche Notfallstufe die Krankenhäuser entsprechend der G-BA-Kriterien erfüllen. Die Folge: An vielen Krankenhäusern, die Corona-Patient:innen behandelten und deutliche Belegungseinbrüche zu verzeichnen haben, gingen die Ausgleichszahlungen jetzt vorbei. Der BDPK kritisierte diese Verengung und mahnte die notwendige Unterstützung aller Krankenhäuser an. Auch Grundversorger, psychiatrische und psychosomatische Fachkrankenhäuser und Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag sind von steigenden Infektionszahlen und abgesagten und verschobenen Behandlungen betroffen.

Ausgleichszahlungen erst auf Nachdruck

Der Mechanismus zur Gewährung der Ausgleichszahlungen wurde anschließend in mehreren Rechtsverordnungen angeglichen und nachjustiert und den Ländern wurde etwas mehr Entscheidungsspielraum bei der Festlegung des Empfängerkreises gegeben. Am grundsätzlichen Webfehler, dass ein Großteil der Häuser ohne Hilfen blieb, änderte sich aber zunächst nichts. Erst mit der Verordnung zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser im April 2021 wurde mit dem Ganzjahresausgleich 2021 und Liquiditätshilfen ein Stück Planungssicherheit geschaffen. Unverständlich bleibt, dass der Ausgleich nicht vollständig, sondern mit einem Abschlag von zwei Prozent erfolgt. Die Kliniken sind der Bitte der Politik nachgekommen, planbare Operationen zu verschieben und gleichzeitig personelle Kapazitäten und Strukturen beizubehalten. Diese müssen im Gegenzug in vollem Umfang abgesichert werden.