Digitalisierung

Das am 29.10.2020 in Kraft getretene Krankenhauszukunftsgesetz schuf mit dem Krankenhauszukunftsfonds ein Investitionsprogramm für die Digitalisierung von Krankenhäusern. Vorgesehen ist eine Kofinanzierung: Der Bund stellt ab dem 01.01.2021 drei Milliarden Euro für Investitionen in moderne Notfallkapazitäten, Digitalisierung und IT-Sicherheit zur Verfügung. Weitere 1,3 Milliarden Euro sollen durch die Länder bzw. die Krankenhausträger erbracht werden. Insgesamt steht so ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung, mit dem z. B. Patient:innenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen gefördert werden sollen. Das vorgesehene Antragsverfahren wurde in einer Förderrichtlinie des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit konkretisiert und am 30.11.2020 erstmals veröffentlicht (hier).

Die Bereitstellung von drei Milliarden Euro aus Bundesmitteln für eine gezielte Förderung von Digitalisierungsvorhaben ist ein Schritt in die richtige Richtung, und eine Ausweitung des Engagements des Bundes bei der Investitionsfinanzierung ist dringend notwendig. Positiv ist auch, dass die förderungsfähigen Vorhaben gegenüber dem Krankenhausstrukturfonds thematisch deutlich erweitert werden. Neben Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur sieht der Entwurf Vorhaben zur besseren internen und auch sektorenübergreifenden Versorgung zur Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen, wie Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation, vor. Abgelehnt wird vom BDPK das ab dem 01.01.2025 vorgesehene Sanktionsverfahren, das Abschläge in Höhe von bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags für jeden voll- und teilstationären Fall vorsieht. Die Regelung wird zu viel Streit auf der Ortsebene führen. Eine Sanktion ist auch deshalb nicht sachgerecht, weil Krankenhäuser keinen Anspruch auf Förderung haben (§ 14a Abs.3 KHG) und es deshalb nicht ausgeschlossen ist, dass Krankenhäuser unfreiwillig keine geförderten Projekte durchführen können. Damit die Investitionen dauerhaft Wirkung entfalten ist es dringend notwendig, dass weitere Förderprogramme von der Politik forciert und initiiert werden. Dringend notwendig ist, dass nicht nur Investitionen, sondern auch laufende Kosten der informationstechnischen Anwendungen gefördert werden.