Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)

Zeitplan: 16.12.2020 Regierungsentwurf, 12.02.2021 1. Durchgang Bundesrat, 26.02.2021 1. Lesung Bundestag, 12.04.2021 Anhörung BT-Gesundheitsausschuss, 31.05.2021 voraussichtlich Anhörung Gesundheitsausschuss, 09.06.2021 voraussichtlich Beratung Gesundheitsausschuss, 11.06.2021 2./.3. Lesung Bundestag, 25.06.2021 2. Durchgang Bundesrat

Inhalt: Ambulante Notfallbehandlung (Einführung eines einheitlichen Ersteinschätzungsverfahrens für die ambulante Notfallbehandlung im Krankenhaus und dessen Anwendung als Abrechnungsvoraussetzung); Qualitätsverträge, Mindestmengen, Qualitätszuschläge und -abschläge (Instrument der Qualitätsverträge soll gestärkt werden und eine erhöhte Verbindlichkeit erhalten; Festlegung neuer Leistungen, Aufhebung der Möglichkeit des G-BA und der Länder, Ausnahmen bei Mindestmengen vorzusehen, Streichung Qualitätszuschläge und -abschläge); einrichtungsbezogene Vergleiche im ambulanten und stationären Versorgungsbereich sowie von Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung sollen künftig veröffentlicht werden; Änderungsanträge u. a. zu Pflegebudget, Pflegepersonalbemessung, NUB-Entgelten.

Forderungen des BDPK: Weiterentwicklung ambulanter Notfallleistungen gehört in den Verantwortungsbereich der Krankenhäuser; Befugnis des G-BA und der Länder, Ausnahmeregelungen bei Mindestmengen vorzusehen, muss bestehen bleiben; Aussetzung Pflegepersonaluntergrenzen aufgrund der Corona-Pandemie, Gleichstellung ambulante und stationäre Reha; Entwicklungen im Bereich des Public Reporting der QS-Daten aus der Reha-QS der DRV müssen berücksichtigt werden; Ausgestaltung und Umsetzung des Public Reporting der QS-Reha®-Daten im Gemeinsamen Ausschuss nach § 137 d SGB V (vgl. BDPK-Stellungnahme hier, BDPK-Stellungnahme zum Änderungsantrag Pflegebudget vgl. hier).