Fachkräfteeinwanderung

Zu viele unnötige Hürden

Weniger Bürokratie, kürzere Bearbeitungszeiten und einfache Regeln beim Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte – das fordert der BDPK in zwei Stellungnahmen zu Entwürfen für ein neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz und für eine entsprechende Rechtsverordnung.

Mit den neuen Regelungen will die Bundesregierung die Anwerbung und den Einsatz von Fachkräften aus Drittstaaten – also aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – vereinfachen und beschleunigen. Das ist aus Sicht des BDPK aufgrund des akuten Fachkräftemangels im Gesundheits- und Pflegebereich auch dringend erforderlich. In seinen Stellungnahmen zu den Entwürfen für die Regierungsmaßnahmen weist der BDPK auf die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher Standards und einheitlicher Fristsetzungen im Anerkennungsverfahren hin. So dauert beispielsweise die Anerkennung einer ärztlichen Qualifikation aus dem Ausland in einigen Bundesländern bis zu anderthalb Jahre, in anderen aber lediglich acht Wochen.

Die Erstellung einer Bundesdatenbank mit geprüften und anerkannten Berufsabschlüssen sowie eine bundesweit einheitliche Fristsetzung für Anerkennungsverfahren würden die Verfahren wesentlich beschleunigen, die Barrieren für ausländische Fachkräfte reduzieren und die Planungssicherheit für inländische Arbeitgeber erhöhen. Damit ausländische Pflegefachkräfte aus Nicht-EU- Staaten schnellstmöglich in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden können, schlägt der BDPK vor, dass diese für die Dauer des Anerkennungsverfahrens als Pflegehilfskräfte im Sinne der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung eingesetzt werden dürfen. Das wäre ein hilfreicher Beitrag zur Überwindung des Fachkräftemangels und würde die Integration der ausländischen Fachkräfte erleichtern.