Kolumne von Thomas Bublitz
Was tun, wenn sich der Pulverdampf verzogen hat?
Jetzt ist es amtlich: Krankenhausreform und GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sind geltendes Recht und anzuwenden. Selbst wenn man geneigt ist, über die Sinnhaftigkeit und die Ausgestaltung so mancher Regelung zu diskutieren, bringt das gerade wenig. Nachdem sich der Pulverdampf der politischen Debatten verzogen hat, ist es nun Zeit für die Krankenhäuser sich auf die Umsetzung zu konzentrieren.
Was werden die nächsten Monate und das Jahr 2027 bringen und worauf müssen sich die Krankenhäuser einstellen? Neben der üblichen Entwicklung des Krankenhausbetriebes im Hinblick auf eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung, den medizinischen Fortschritt und die Ambulantisierung werden die Angebotsstrukturen der Krankenhäuser im Zuge der neuen Krankenhausplanung nach Leistungsgruppen ordentlich durchgemischt: Die Krankenhäuser werden Leistungsgruppen verlieren, neue hinzugewinnen und andere Krankenhäuser werden schließen bzw. den Weg in die sektorübergreifende Versorgung prüfen müssen. Wichtig sind ein klarer Plan und der Fokus auf die Frage, welche Ausrichtung für die Klinik realistisch und erfolgversprechend ist. Dann geht es an die Umsetzung. Dafür stehen auch Investitionsmittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds zur Verfügung, die konsequent eingeplant und beantragt werden müssen. Bei aller Konsequenz der planungsrechtlichen Vorgaben besteht für Kurzschlusshandlungen keine Notwendigkeit, denn es gibt im Einvernehmen mit den Bundesländern Übergangsfristen, die zu erkämpfen sind.
Neben den planungsrechtlichen Vorgaben gilt weiterhin das Gesetz der Ökonomie. Auch in Zukunft kann niemand mehr Geld ausgeben als er einnimmt. Folglich müssen die Krankenhäuser deutlich mit den Kosten nach unten. Die Zeiten der Selbstkostendeckung im Bereich des Pflegepersonals sind vorbei. Zumindest die privaten Kliniken haben Sparmöglichkeiten bei Einkauf, Logistik und Abläufen fast vollständig genutzt. Als Folge aus den politischen Vorgaben unserer Bundesregierung bleibt den Krankenhäusern einzig die Begrenzung des Kostenanstiegs im Bereich der Personalkosten. Die nächsten Tarifabschlüsse müssen sich zwingend ein Prozent unterhalb der Grundlohnrate bewegen. Harte Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert. Auch die Pflegepersonaluntergrenzen werden sich in dieser Gemengelage nicht halten lassen, wenn man den wirtschaftlichen Exitus der Kliniken verhindern will. Die Zeiten für teure sozialromantische Positionen der SPD sind mit dieser Gesetzgebung vorbei!
Dies ist eine wichtige Erkenntnis im Hinblick auf die für den Herbst angekündigte Strukturreform der GKV, bei deren Vorbereitung auch die GKV-Finanzkommission eine wichtige Rolle spielen soll. Gesetzliche Vorgaben, die nicht gegenfinanziert werden, gehören abgeschafft. Nur so kann die Krankenhausversorgung wirtschaftlich werden. Wir wünschen unserem neuen Gesundheitsminister Carsten Linnemann und seiner neuen Staatssekretärin Christiane Schenderlein, dass sie sich ihren Blick für Realitäten, die außerhalb des Gesundheitswesens selbstverständlich sind, nicht von vermeintlichen Experten vernebeln lassen. Nur mit mehr Markt und Wettbewerb werden unsere Krankenhäuser Gutes entwickeln und umsetzen können.