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Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung

Wir unterstützen das Vorhaben der Bundesregierung, die Aufnahme von qualifizierten Beschäftigten aus Nicht-EU-Staaten zu fördern. Vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels im Gesundheits- und Pflegebereich sehen wir es als dringend erforderlich an, durch die Absenkung rechtlicher Barrieren und die Entbürokratisierung der Einwanderungsverfahren geeignete Rahmenbedingungen für qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten zu schaffen.

Im Rahmen der Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hatten wir bereits den besonderen Handlungsbedarf bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen für ärztliche, pflegerische und weitere therapeutisch tätige Berufsgruppen sowie die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher Standards und einheitlicher Fristsetzungen im Anerkennungsverfahren adressiert. Diese Anpassungen sind von hoher Bedeutung, da ausländische Fachkräfte oftmals mit intransparenten und extrem bürokratischen und langwierigen Verfahren konfrontiert sind.

Um ausländische Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten schnellstmöglich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, schlagen wir vor, diese für die Dauer des Anerkennungsverfahrens als Pflegehilfskräfte im Sinne der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung anzuerkennen. Hierdurch würde eine wesentliche Regelung zur Überwindung des Fachkräftemangels geschaffen und sichergestellt, dass dieser Personenkreis während des Anerkennungsverfahrens bereits tätig werden kann.