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Stellungnahme des BDPK zu den Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung an die Strukturqualität von Reha-Einrichtungen

Wir halten es für sinnvoll und notwendig, dass die Träger der Deutschen Rentenversicherung für die Leistungen der medizinischen Rehabilitation Qualitätsstandards festschreiben.

Strukturvorgaben sind jedoch nur dann sachlich gerechtfertigt, wenn sie direkte Auswirkungen auf die Qualität der Rehabilitationsleistung haben. Daran müssen sich die einzelnen Strukturvorgaben messen lassen. Reha-Einrichtungen fordern diese Nachweise, um die Entwicklung, Auswahl und Operationalisierung einzelner Strukturanforderungen nachvollziehen zu können. Vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftebedarfs sowie der aktuellen politischen Aktivitäten und Gesetzgebungsverfahren und des sich daraus ergebenden verschärfenden Wettbewerbs um Mitarbeiter werden insbesondere Anforderungen an die personelle Struktur in Reha-Einrichtungen zu einem hochsensiblen Thema, das nach praktikablen und zukunftsfähigen Lösungen verlangt.