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Stellungnahme des BDPK vom 14. Mai 2019 zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK e.V.) unterstützt die mit der Novellierung des Psychotherapeutengesetzes verfolgte Initiative des Gesetzgebers, die Grundlage für eine qualifizierte, patientenorientierte, bedarfsgerechte und flächendeckende psychotherapeutische Versorgung zu schaffen.

Die Reform bietet Chancen den bereits bestehenden und sich zukünftig verschärfenden Fachkräftemangel zu begegnen. Es muss allerdings darauf geachtet werden, dass Absolventen auch zukünftig die Aufgaben des Klinikalltag eigenständig bewältigen können. Die Rehabilitation als Einsatzort und Arbeitgeber zahlreicher Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten darf hierbei nicht vergessen werden.

Der BDPK sieht folgenden Anpassungsbedarf:

  • Anpassungen in der Ausbildung der Psychotherapeuten sollten an einer optimalen Patientenversorgung und den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Erkrankungen unter Gewährleistung der Patientensicherheit ausgerichtet werden.
  • Die Mehrkosten der Krankenhäuser für die künftige Psychotherapeutenaus- und -weiterbildung werden rund 100 Mio. € pro Jahr betragen. Deshalb sollte für die zur Weiterbildung neu zu schaffenden Stellen eine Refinanzierung in voller Höhe gesetzlich vorgegeben werden.
  • Es muss sichergestellt sein, dass auch Absolventen der zukünftigen Ausbildung die Aufgaben des klinischen Alltags eigenständig und selbstverantwortlich meistern können.
  • In der gültigen Psychiatrie-Personalverordnung ist der variable Einsatz zwischen Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möglich, was sich in der klinischen Praxis sehr bewährt hat. Es ist zwingend erforderlich, dass dies in der noch zu erarbeitenden Personalvorgabe aufrecht erhalten bleibt.
  • Es muss geklärt werden, in welcher Form und Intensität zukünftig den Besonderheiten bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen werden soll.
  • Auch rehabilitative Kenntnisse sollten neben psychotherapiewissenschaftlichen, psychologischen, pädagogischen und medizinischen Kenntnissen in der Ausbildung der Psychotherapeuten vermittelt werden.
  • Da Psychotherapeuten in Weiterbildung nicht in gleichem Maße wie Ärzte in Weiterbildung klinisch einsetzbar sind, könnten ärztliche Weiterbildungsassistenten gegenüber psychotherapeutischen Weiterbildungsassistenten von den Krankenhäusern bevorzugt werden.
  • Die Regelungen für eine umfassende berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung sind nicht in der Psychotherapie-Richtlinie, sondern in einer neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu etablieren.

Den vollständigen Wortlaut der BDPK-Stellungnahme finden Sie in der Anlage.