Im vorliegenden Bericht werden die Daten erstmals im Spektrum der Indikationen veröffentlicht. Im Fokus wird über die Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen berichtet. Zentral wurden dafür die Alkoholentwöhnungen während der Pandemie wissenschaftlich auf Basis statistischer Daten der Rentenversicherung aus den Jahren 2019, 2020 und 2021 untersucht.
Insgesamt wurden im Jahr 2021 1,4 Millionen Anträge auf medizinische Rehabilitation bei der Rentenversicherung gestellt, davon konnten 891.176 Leistungen durchgeführt wurden – im Vergleich dazu waren es 2019 1,6 Millionen durchgeführte Anträge. Auf die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen entfielen 28.295 Leistungen. Der prozentuale Anteil von Kinder- und Jugendrehabilitationen an allen Reha-Leistungen der Rentenversicherung rangierte damit auch in 2021 wieder bei drei Prozent. Die häufigsten Reha-Indikationen waren orthopädische und rheumatische Erkrankungen, auf sie entfielen stationär mehr als ein Drittel der Reha-Leistungen (36 Prozent bei Frauen, 33 Prozent bei Männern). Schaut man nur auf den ambulanten Bereichen, machten dort orthopädische und rheumatische Erkrankungen sogar zwei Drittel der Reha-Leistungen aus ( 75 Prozent bei Frauen, 68 Prozent bei Männern). Dennoch erfolgt der überwiegende Teil der medizinischen Rehabilitation nach wie vor stationär: während ambulante Reha-Leistungen 16 Prozent ausmachten, betrug die Anschlussheilbehandlung mit 37 Prozent mehr als ein Drittel aller medizinischer Reha-Leistungen.
Im Jahr 2021 variierte die durchschnittliche Dauer einer stationären medizinischen Rehabilitation wegen körperlicher Erkrankungen zwischen 22 und 24 Tagen – je nach Indikation und ohne neurologische und psychische Erkrankungen. In den zwei Jahren nach ihrer medizinischen Rehabilitation in 2018 waren 83 Prozent der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden erwerbsfähig. Ein Großteil von ihnen (73 Prozent) war auch erwerbstätig.
Die Rentenversicherung wandte im Jahr 2021 rund 7,1 Mrd. Euro (brutto) für Rehabilitation auf. Davon flossen mehr als 5,3 Mrd. Euro in Leistungen für medizinische Rehabilitation. Eingerechnet sind in den Gesamtbetrag von 2021 rund 290 Mio. Euro, die pandemiebedingt durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) als Zuschüsse an rund 300 medizinische Rehabilitationseinrichtungen und Anbieter von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gezahlt wurden, mit denen die Rentenversicherung in einem Vertragsverhältnis steht. In 2021 wurden 58 Mio. Euro von den Einrichtungen erstattet. Eine Aussage zu den gestellten Erstattungsansprüchen findet sich nicht. Auch werden die SodEG-Zuschüsse den medizinischen Reha-Leistungen für Erwachsene in der Statistik zugerechnet, obwohl sie auch auf andere Bereich entfielen. Ein Abzug der Erstattungsbeträge findet offensichtlich nicht statt, so dass die Ausgabenseite 2020 nicht die Realität widerspiegelt.