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Anwendung der Leistungsgruppensystematik für Fachkrankenhäuser

Im Rahmen der angekündigten Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) ist es vorgesehen, eine bundesweit einheitliche Anwendung der Leistungsgruppensystematik für alle zugelassenen Krankenhäuser, einschließlich der Fachkrankenhäuser, umzusetzen. Wir haben Hinweise zur Anwendung der Leistungsgruppensystematik für Fachkrankenhäuser an Entscheidungsträger auf Bundesebene verschickt.

Gemäß des Eckpunktepapiers von Bund und Ländern sollen die somatischen Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalren zuzüglich fünf ergänzender Leistungsgruppen als Grundlage für die Krankenhausreform herangezogen werden - für alle nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäser. Das inkludiert damit auch die Fachkrankenhäuser, für die allerdings bislang nach wie vor keine bundeseinheitliche Definition vorliegt. 

Wir haben uns mit einem Schreiben an die Entscheidungsträger auf Bundesebene gewandt, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Mit diesem Schreiben haben wir eine Präambel mit unseren wesentlichen Forderungen sowie eine kommentierte Version der nordrhein-westfälischen Leistungsgruppenanforderungen mitgeschickt. 

Aus unserer Sicht sind Fachkrankenhäuser auf wenige medizinische Fachgebiete spezialisiert und weisen einen hohen Anteil an Patient:innen der jeweiligen Krankheitsbilder auf. Häufig haben sie einen überregionalen Versorgungsauftrag in ihren Fachdisziplinen. Fachkrankenhäuser stehen im Mittelpunkt der spezialisierten Behandlung für die jeweiligen Fachdisziplinen und behandeln auch schwere und schwerste Krankheitsbilder ihres Disziplinenspektrums. Fachkrankenhäuser halten je nach Indikation und medizinischem Konzept sektorübergreifende Behandlungskonzepte vor (zum Beispiel stationäre neurologische Behandlung von Schlaganfallpatient:innen mit Übergang zur Früh- und Anschlussrehabilitation).

Als Anbieter spezialisierter Krankenhausversorgung halten Fachkrankenhäuser grundsätzlich keine Grundversorgung vor. Fachkrankenhäuser sind häufig in ihrem Indikationsgebiet in die Notfallversorgung integriert, ohne regelhaft an der Erbringung der allgemeinen Notfallversorgung beteiligt zu sein.

Damit die Leistungsgruppensystematik auch für Fachkrankenhäuser umsetzbar ist, müssen bestimmte Besonderheiten berücksichtigt werden, diese sind der Präambel zur Leistungsgruppensystematik für Fachkrankenhäuser zu entnehmen. 

Präambel zur Leistungsgruppensystematik für Fachkrankenhäuser
Übersichtstabelle Leistungsanforderungen NRW

 

An dieser Stelle finden Sie unsere Vorschläge zur Definition von Fachkrankenhäusern.