Appell an die Politik

Das Schlimmste abwenden

Notruf aus den Reha- und Vorsorgeeinrichtungen: Ihre sich ausweitende Existenzkrise muss durch sofortiges politisches Handeln beendet werden! Per Rechtsverordnung wäre dies schnell möglich, zusätzlich wird ein gesetzlich geregelter Inflationsausgleich gefordert.

Die in der AGMedReha zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer haben Mitte Juni in einem gemeinsamen Schreiben von den verantwortlichen Gesundheitspolitiker:innen in Bund und Ländern sofortiges und entschlossenes Handeln gefordert. Denn infolge der Coronapandemie und durch massive Kostensteigerungen droht vielen deutschen Reha- und Vorsorgeeinrichtungen das wirtschaftliche Aus. Die wenigen noch bestehenden Hilfen sollten am 30. Juni 2022 enden, obwohl sich die Lage in den vergangenen Wochen sowie Monaten dramatisch verschlechtert hat und erste Kliniken bereits Insolvenz anmelden mussten. Tausende Beschäftigte könnten bald ihren Arbeitsplatz verlieren, und wenn Reha- sowie Vorsorgeleistungen wegbrechen, ist die Gesundheit von behandlungsbedürftigen Menschen gefährdet.

Raus aus der Existenzkrise

Die AGMedReha fordert, dies auch angesichts der ungewissen Pandemieentwicklung unbedingt zu verhindern. Die Existenzkrise der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen könnte mit einfachen Mitteln beendet werden, wenn per Rechtsverord- nung bestehende Hilfen verlängert werden und ein Inflationsausgleich für Reha sowie Vorsorge gesetzlich festgelegt wird. Für beides sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel des Bundes oder der Länder erforderlich und es entstehen keine zusätzlichen Belastungen bei den Kostenträgern, den gesetzlichen Krankenkassen sowie der Renten- und Unfallversicherung. Als sachgerechte, schnelle und unbürokratische Lösung schlagen die Reha-Leistungserbringer vor:

  • Sofortige Rechtsverordnung: Bundesregierung und Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sollten von ihren bestehenden Verordnungsmöglichkeiten sofort Ge- brauch machen. Die Bundesregierung wurde mit dem am 18. März 2022 verabschiedeten Gesetz zur Verlängerung des SodEG und weiterer Regelungen ermächtigt, unter anderem die Zuschussleistungen nach dem SodEG bis zum 30. Juni 2022 zu verlängern. Eine weitere Verlängerung bis zum 23. September 2022 wäre durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrats möglich. Zudem ist das BMG ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Finanzministerium die Regelungen zum Mindererlösausgleich und Hygienezuschlag gemäß §§ 111, 111 c SGB V längstens bis zum Ablauf des 23. September 2022 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats zu verlängern.
     
  • Gesetzliche Regelung: Zusätzlich zur Rechtsverordnung sollte der Gesetzgeber eine Verlängerung der bestehenden Hilfen für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen mindestens bis zum 31. Dezember 2022 beschließen. Mit dem entsprechenden Gesetz sollte gleichzeitig geregelt werden, dass die Einrichtungen einen Inflationszuschlag auf die bestehenden Vergütungssätze erhalten. Eine solche Regelung ist erforderlich, da Reha- und Vorsorgeeinrichtungen anders als in anderen Branchen ihre Vergütungssätze nicht anpassen können, da diese für ein Jahr gelten und es außerhalb der festgelegten Termine keine Budgetverhandlungen mit den Kostenträgern gibt.

Keine Mehrbelastung

Zusätzliche Haushaltsbelastungen werden durch diese beiden Maßnahmen nicht entstehen. Die Gesetzliche Krankenversi- cherung (GKV) hat in den Jahren 2020 und 2021 für Reha und Vorsorge rund eine Milliarde weniger ausgegeben als im Jahr 2019, die Deutsche Rentenversicherung (DRV) schätzungsweise 500 Millionen Euro weniger. Es ist also keine Mehrbelastung, wenn jetzt wenigstens ein Teil dieser Einsparungen zur Existenzsicherung der Kliniken verwendet wird. Reaktionen auf das Schreiben, das die AGMedReha mit einer Pressemitteilung auch in der Öffentlichkeit bekannt gemacht hat, lagen bis zum Redaktionsschluss dieser f&w-Ausgabe noch nicht vor. Aktuelle Informationen hierzu finden Interessierte auf der Homepage des BDPK (www.bdpk.de).