Wiederholte Warnung

Man kann es nicht oft und deutlich genug sagen: Wenn die Entwürfe für ein neues Covid-19-Schutzgesetz und für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in der aktuell vorliegenden Fassung in Kraft treten sollten, werden sich die Personalengpässe in den Krankenhäusern weiter verschärfen und es wird eine Schließungswelle bei den Reha-/Vorsorgeeinrichtungen geben. Wenn Kliniken und Personal fehlen, hat das fatale Folgen für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung – besonders angesichts der für den Herbst erwarteten Coronawelle, aber auch dann, wenn diese ausbleiben sollte.

Die Reha trifft es besonders hart. Die Kliniken befinden sich schon seit Jahren in prekärer wirtschaftlicher Lage, die sich durch die Pandemie dramatisch zugespitzt hat. Dennoch haben die Kliniken mit viel Energie und Verantwortungsbewusstsein die rehabilitative Versorgung aufrechterhalten. Dass es im neuen Covid- 19-Schutzgesetz keine Verlängerung des Schutzschirmes für sie geben soll, führt bei ihnen und ihren Mitarbeiter:innen zu Frustration und Verzweiflung.

Ähnliches gilt für die Krankenhäuser. Mit dem geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz würde ab 2024 die Finanzierungsgrundlage für 20.000 Pflegehilfskräfte entfallen, die nicht über eine klassische Pflegeausbildung verfügen, aber mit ihren Kompetenzen seit vielen Jahren einen wertvollen Beitrag zur Patientenversorgung in der Pflege leisten. Krankenhäuser wären dann gezwungen, diese Kräfte von der Pflege am Bett abzuziehen und zu entlassen. Statt einer Stärkung der Pflege würde das geplante Gesetz also genau das Gegenteil bewirken. Kann die SPD, die sich für die Stärkung der Pflege doch besonders einsetzen wollte, das wirklich mittragen?

Die beiden aktuellen Gesetzesvorlagen lösen die bestehenden Probleme nicht, sondern machen sie sogar noch schlimmer. Die Entwürfe widersprechen den aktuellen Erfordernissen und den Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Zudem ignorieren sie die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, die das BMG dazu aufgefordert hatte, frühzeitig für die finanzielle Sicherheit der Krankenhäuser und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen zu sorgen. Die Warnung muss deshalb wiederholt werden: Wenn die Gesetzentwürfe nicht korrigiert werden, hat das für die Kliniken und ihre Beschäftigten schädliche Folgen – vor allem für die Patienten.