Prämien für Pflegekräfte - Ergänzungen erforderlich

Der BDPK hat in einer Stellungnahme zur gesetzlichen Regelung eines Coronapflegebonus gefordert, die Pflegekräfte in Reha-/Vorsorgeeinrichtungen einzubeziehen und die Auszahlung auf weitere Beschäftigte auszuweiten.

Positiv ist aus Sicht des BDPK, dass nach dem derzeitigen Stand der Gesetzesvorlage der Kreis der Empfänger sowie die Höhe der Prämie gesetzlich festgelegt sind. Dadurch werden die Klinikleitungen und Arbeitnehmervertretungen auf der Ortsebene von Entscheidungen entlastet, die zu Konflikten führen und dem Betriebsklima schaden könnten.

Einen Fehler im Gesetzentwurf sieht der BDPK darin, dass der Empfängerkreis sowohl hinsichtlich der Berufsgruppen als auch der Krankenhäuser zu eng gefasst ist. Dies führt zur Unzufriedenheit in den nicht berücksichtigten Berufsgruppen und Krankenhäusern. Da beispielsweise Pflegehilfskräfte und Therapeut:innen durch die Pandemie genauso belastet sind wie das Service- und Reinigungspersonal auf den Stationen, müssten diese ebenfalls einbezogen werden. Zudem kritisiert der BDPK, dass Reha- und Vorsorgeeinrichtungen bisher nicht genannt sind und auch beim beabsichtigten Corona- Steuerhilfegesetz nicht erwähnt werden. Dies ist eine Zurück- setzung gegenüber anderen Versorgungsbereichen und stößt bei den Reha-Mitarbeiter:innen auf Unverständnis.

Nachdem im Februar 2022 ein Eckpunktepapier zum Pfle- gebonus vorgelegt wurde, sieht der weitere Zeitplan des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, dass das Bundeskabinett bis zum 30. März eine Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf beschließt, der am 7. oder 8. April erstmals im Bundestag beraten werden könnte. Am 19. oder 20. Mai könnte das Gesetz dann im Bundestag, am 10. Juni im Bundesrat beschlossen werden.

Vor seiner Mitte März 2022 anlässlich der Verbändeanhö- rung abgegebenen Stellungnahme hatte sich der BDPK bereits im Februar mit einem Schreiben an das BMG gewandt und in einer Pressemitteilung auf die notwendigen Ergänzungen im Gesetz hingewiesen.