G-BA-Beschluss zur PPP-RL

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat Anpassungen bei der Richtline für die Personalbemessung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (PPP-RL) beschlossen. Nach wie vor besteht Änderungsbedarf.

In seiner Sitzung am 15. September 2022 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die finanziellen Sanktionen bei Nichterfüllung der Personal-Mindestvorgaben bis zum Jahr 2024 weiterhin auszusetzen. Ebenfalls ausgesetzt wird ab dem 1. Januar 2023 für drei Jahre die stations- und monatsbezogene Nachweispflicht. Diese soll jedoch in dem Zeitraum erprobt werden. Das heißt, fünf Prozent der Einrichtungen müssen weiterhin monats- und stationsbedingte Nachweise übermitteln. Geändert wurde auch die Eingruppierung von Patient:innen nach differenzierten Behandlungsbereichen. Darauf soll zukünftig verzichtet werden, um die Dokumentationspflichten zu reduzieren.  Zudem können die sogenannten Regelaufgaben einer Einrichtung, die ab 2024 zu erfassen sind, auf Basis von Routinedaten dokumentiert werden. 

BDPK-Geschäftsführer Thomas Bublitz zum G-BA-Beschluss: „Es ist gut, dass der G-BA den Beginn finanzieller Sanktionen nochmals verschoben hat. Auch, dass Bürokratiebelastungen für die Krankenhäuser reduziert werden sollen ist ein überfälliges positives Signal. Die zuletzt mehrfachen Verschiebungen verdeutlichen aber auch, dass die gewünschte Zielsetzung der Richtlinie, die Qualität der Versorgung psychiatrischer und psychosomatischer Patienten zu verbessern, nicht erreicht ist. Die gewonnene Zeit muss jetzt genutzt werden, um die Richtlinie grundsätzlich zu überarbeiten und für psychiatrische und psychosomatische Versorgung praxisnah auszugestalten.“

Wenige Tage vor G-BA-Beschluss hatten wir als Verband zu einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung mit Bundestagsabgeordneten und Klinikvertretern eingeladen. Hier wurden konkrete Empfehlungen für Änderungen an der PPP-RL dargestellt und zur Diskussion gebracht. Einen genauen Bericht der Veranstaltung sowie unsere Anforderungen an die PPP-RL finden Sie hier.