BEEP: Anrufung des Vermittlungsausschusses

Der Bundesrat hat am 21.November 2025 die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) beschlossen.

Im Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist unter anderem eine einmalige Maßnahme vorgesehen, nach der der Veränderungswert 2026 höchstens dem im Jahr 2025 gemäß § 10 Absatz 6 Satz 1 KHEntgG veröffentlichten Orientierungswert entspricht. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 06. November 2025 unverändert verabschiedet.

Die Länder kritisieren diesen Vorschlag der Bundesregierung. Vor der abschließenden Beratung im Bundesrat wurde eine Stellungnahme des Gesundheitsausschusses des Bundesrates bekannt, in der empfohlen wird, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Am 21.11.2025 folgte der Bundesrat dieser Empfehlung und beschloss mehrheitlich die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Um dies zu verhindern, kündigte das BMG noch während der Plenarsitzung eine konsensfähige Protokollerklärung an, die jedoch nicht zustande kam.

Feste Fristen für den Abschluss der Beratungen des Vermittlungsausschusses bestehen nicht. Es ist jedoch möglich, dass sich der Vermittlungsausschuss bis zur nächsten Bundesratssitzung am 19. Dezember 2025 mit dem Gesetzentwurf befasst, sodass der Bundesrat an diesem Tag über das Verhandlungsergebnis abstimmen könnte. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, würde die einmalige Streichung der Meistbegünstigungsklausel voraussichtlich keinen Einfluss mehr auf die Zusatzbeiträge des kommenden Jahres haben, da diese bis dahin bereits von den Verwaltungsräten der Krankenkassen endgültig festgelegt sein dürften. Damit wäre das Ziel der Bundesregierung, weitere Beitragssteigerungen zu vermeiden, vermutlich verfehlt.

Unsere Pressemitteilung zur Formulierungshilfe eines Änderungsantrages vom 30. Oktober
Unsere Stellungnahme zum Gesetzesentwurf
Unsere aktuelle Pressemitteilung zum KHAG