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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften

Nach dem Gesetzesentwurf sollen die Länder befugt werden, notwendige Basisschutzmaßnahmen anordnen zu dürfen, um vulnerable Personen zu schützen. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen werden bislang im Gesetzentwurf als Einrichtungen, in denen die Länder notwendige Basisschutzmaßnahmen verordnen dürfen, nicht ausreichend berücksichtigt.

Erst im Zuge der „Hotspot-Regelungen“ gemäß § 28a Abs. 8, werden Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit aufgeführt. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sind wie andere Gesundheitseinrichtungen maßgeblicher Bestandteil der Pandemie-Versorgung und sollten in der Aufzählung dringend ergänzt werden.

Die vollständige Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften lesen Sie hier.