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Stellungnahme zu Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und Änderung der Hygienepauschaleverordnung

Der Entwurf der Vierten Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung sieht eine Verlängerung der Ausgleichszahlungen bis zum 18.04.2022 und der Versorgungszuschläge bis zum 30.06.2022 („letztmalig“) vor. Parallel sollen Häuser, die Covid-Patienten behandeln bis zum 30.06.2022 von OPS-Strukturprüfungen ausgenommen werden und die verkürzte Zahlungsfrist bis Ende 2022 verlängert werden.

Krankenhäuser und ihre Beschäftigten befinden sich nach wie vor in einem pandemischen Ausnahmezustand. Die Anzahl der Patient:innen mit Corona-Infektion in den Krankenhäusern erreichte im März Rekordniveau. Vom 01.02.2022 bis 18.03.2022 sind die Zahlen auf mehr als 24.000 Patient:innen gestiegen (siehe DKG-Pressemitteilung vom 18.03.2022). Parallel haben die krankheitsbedingten Personalausfälle flächendeckend zugenommen. Laut einer aktuellen DKI-Adhoc-Umfrage geben rund 90 Prozent der Krankenhäuser an, aktuell höhere krankheitsbedingte Personalausfälle zu verzeichnen als sonst um diese Jahreszeit. Gleichzeitig liegen die durchgeführten planbaren Operationen weit unter dem Ausgangsniveau 2020.

Bewertung

Die Kliniken befinden sich seit über zwei Jahren in einer Ausnahmesituation und müssen dennoch im Monatsrhythmus für wirtschaftliche Hilfen anstehen. Der nun erst nach dem Auslaufen der Ausgleichszahlungen am 20.03. vorgelegte Verordnungsentwurf sieht eine Verlängerung der Regelungen für Ausgleichszahlungen und Versorgungszuschläge vor. Dies ist dringend erforderlich, schafft aber weder Planungssicherheit und noch eine wirtschaftliche Sicherheit für Krankenhäuser und ihre Beschäftigten.

Die nun formulierten Fristen für Ausgleichszahlungen von kaum drei Wochen bis zum 18.04. und Versorgungszuschläge bis zum 30.06. sind zu kurz, das gewählte Enddatum erscheint willkürlich. Die Ausgleichszahlungen müssen verlängert werden, so lange Krankenhäuser durch die pandemische Lage wirtschaftlich gefährdet sind. Bereits jetzt lässt sich absehen, dass dies mindestens bis zum Herbst dieses Jahres der Fall sein wird. Eine Beendigung um die Osterfeiertage, ein Datum, nach dem durch Reiseaufkommen mit verstärkten Infektionen zu rechnen ist, ist nicht sachgerecht.

Mit der Formulierung einer „letztmaligen“ Verlängerung entsteht der Eindruck, die Pandemie durch politische Erklärung beenden zu können. Dies ist nicht möglich. Krankenhäuser benötigen Unterstützung, solange sie von der pandemischen Situation betroffen sind.

Änderungsvorschläge

Um wirtschaftliche Sicherheit und Planbarkeit zu ermöglichen, halten wir folgende Anpassungen für erforderlich:

  • Die Zeitdauer der Ausgleichszahlungen muss deutlich erweitert werden.
  • Von den Folgen der Pandemie sind alle Krankenhäuser unabhängig von vorgehaltenen Notfallstufen betroffen (z. B. durch massive Fallzahlrückgänge, Personalausfälle). Der Empfängerkreis muss deshalb auf alle Krankenhäuser erweitert werden.
  • Die Begrenzung im Ganzjahresausgleich 2021 und 2022 auf 98 Prozent des Budget-Referenzwertes ist zu streichen.
  • Die Verlängerung der Freihaltepauschale bitten wir als Anlass für eine gesetzliche Klarstellung in § 21 Abs. 2b Satz 5 KHG zur nehmen. Bisher ist eine gesetzliche Rechtsfolge nur für das Jahr 2021 formuliert, wonach bei Erhalt der Freihaltepauschale die Voraussetzungen des § 7 Satz 1 Nummer 2 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung für das Jahr 2021 für den jeweiligen Zeitraum des Erhalts von Ausgleichszahlungen als nachgewiesen gelten. Eine solche Regelung ist angesichts der Belastung der Krankenhäuser durch die Behandlung von COVID-Patienten oder COVID-bedingter Personalausfälle im Jahr 2022 ebenso zu regeln.
  • Parallel sollten die Häuser von Bürokratiepflichten entlastet werden. Insbesondere sollte die MD-Prüfquote auf 5 Prozent begrenzt werden.
  • Die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser wird auch dadurch verschärft, dass ein Großteil der Budgets 2020 wegen Streits um die Pflegebudgets nach wie vor nicht verhandelt ist. Um die Kliniken zu entlasten und die Krankenkassen zu zügigen Verhandlungen zu bewegen, muss aus Sicht des BDPK der vorläufige Pflegeentgeltwert erhöht werden.
  • Alle Krankenhäuser müssen einen Anspruch auf Corona-Mehrkostenzuschlag 2022 haben.

Sie finden die BDPK-Stellungnahme hier als PDF.