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Stellungnahme der AG MedReha und Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) zu den Entwürfen für Verbindliche Entscheidungen der DRV Bund

Die Verbände der Reha-Leistungserbringer fordern von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) essentielle Nachbesserungen am vorliegenden Entwurf zu den „Verbindlichen Entscheidungen“. Transparenz und Konsens müssen gestärkt und die Qualität oberstes Entscheidungskriterium werden.

Zu den gesetzlichen Vorgaben für die Umsetzung dieses Auftrags gehört auch die Beteiligung der Leistungserbringer- und Betroffenenverbände an der Entwicklung dieser „konsensualen Regelungen“. Zur Umsetzung der Beteiligung hat die DRV Bund ein Beratergremium aus Vertreter:innen der Verbände und der DRV eingerichtet und im Frühjahr 2022 ein erstes Stellungnahmeverfahren durchgeführt.

Auf den von der DRV Bund Anfang Oktober vorgelegten Entwurf für die Verbindlichen Entscheidungen haben die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) im November eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

In ihrem Papier weisen die Verbände einleitend darauf hin, dass zahlreiche und wesentliche Regelungen der Verbindlichen Entscheidungen noch durch weitere Verfahrensvorschriften oder Informationen der DRV ausgefüllt und konkretisiert werden müssen. Eine Veröffentlichung dieser wichtigen Details hat die DRV Bund zwar angekündigt, sie ist aber noch nicht erfolgt. Da die Inhalte und Auswirkungen der Verbindlichen Entscheidungen ohne Kenntnis dieser Ausführungsbestimmungen nicht zuverlässig und vollständig bewertet können, kann auch die Stellungnahme der Verbände noch nicht abschließend sein. Von grundlegender Bedeutung ist nach Auffassung der Verbände außerdem, dass sich das vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel einer konsensualen Regelung nur umsetzen lässt, wenn die Leistungsberechtigten und Leistungserbringer allen Verbindlichen Entscheidungen inhaltlich zustimmen. Fehlender Konsens zu einem der vier Teilbereiche beseitigt auch den Gesamt-Konsens zum Regelwerk.

Grundlage und Gegenstand der Stellungnahme vom 11. November 2022 sind die der AG MedReha und der DHS übersandten Textentwürfe für die Verbindlichen Entscheidungen, die Konsens-Dissens-Tabelle (beides Stand 06.10.2022) sowie mündliche Erläuterungen der Vertreter*innen der DRV in Informationsveranstaltungen, im Beratergremium, in der Arbeitsgruppe Teilhabe (AGTH) und im Fachausschuss für Leistungen (FAL) der DRV.

Die gemeinsame Stellungnahme ist hier veröffentlicht.