In der Ausgestaltung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung fordert der BDPK vor allem einen verpflichtenden praktischen Einsatz der Auszubildenden in Rehabilitationskliniken. Zudem betreffen weitere Änderungsvorschläge eine flexiblere Gestaltung der Verordnung im Sinne der Ausbildungsträger und Pflegeschulen.
Allgemein fordert der BDPK:
- Der Rahmenlehrplan und die Finanzierungsverordnung sollten noch im Jahr 2018 fertiggestellt werden, damit den Pflegeschulen ausreichend Zeit zur Umsetzung der Anforderungen aus der Verordnung bleibt und die Ausbildung ab dem Frühjahr 2020 beginnen kann.
- Der Reiseaufwand der Lehrkräfte in die ambulanten und stationären Einrichtungen der praktischen Ausbildung sowie die Vor- und Nachbereitungszeit für diese Besuche müssen in der Finanzierungsverordnung berücksichtigt werden.
- Es sollte eine bundeseinheitliche Festlegung des Verhältnisses von hauptberuflichen Lehrkräften auf Schüler geben, damit den Schulen, die bundesländerübergreifend organisiert sind, eine bessere Planung ermöglicht wird.