Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD:
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
A. Vorbemerkung
Mit dem Gesetzentwurf sollen die bereits beschlossenen und dringend notwendigen Maßnahmen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes sowie des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite weiterentwickelt und ergänzt werden.
Folgende Maßnahmen müssen aus Sicht des BDPK darüber hinaus ergänzt/angepasst werden:
- Finanzierung von symptomunabhängigen COVID-19-Testungen in Krankenhäusern und Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
- Vergütung von coronabedingten Mehrkosten, die den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen entstehen
- Erweiterung des Rettungsschirms auf Privatkliniken ohne Versorgungsvertrag und Ambulante Rehabilitationseinrichtungen
- Finanzieller Ausgleich der Behandlungsausfälle von PKV-Versicherten und beihilfeberechtigten Beamten und Rentnern in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
- Finanzierung des Leerstands von Entlastungskrankenhäusern
- Regelungen zur Kurzzeitpflege/Pflege in Vorsorge- und Reha-Einrichtungen
- Zulassung der Rehabilitationseinrichtungen als Träger der praktischen Pflegeausbildung
- Unterjährige Datenlieferung durch die Krankenhäuser
Die ganze Stellungnahme finden Sie in der Anlage.