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Verschärfte Testpflicht ist nicht durchführbar

Die von den Koalitionsfraktionen am 24.08.2022 vorgelegten Änderungsanträge zum Infektionsschutzgesetz sind in der Praxis nicht umsetzbar, insbesondere die verschärften Testverpflichtungen in Krankenhäusern. Die Krankenhäuser fordern deshalb, die nicht mehr tragbaren Verschärfungen bei der Testpflicht zurückzunehmen und die einrichtungsbezogene Impfpflicht sofort auszusetzen.

Nach den vorgesehenen Änderungen plant die Bundesregierung, dass alle Beschäftigten eines Krankenhaus künftig täglich einen negativen Test vorlegen müssen, um ihrer Arbeit nachzugehen zu können. Dies würde sämtliche Beschäftigte sowie externe Dienstleister bis hin zum Postboten betreffen, unabhängig von ihrem Impf- oder Genesenenstatus.

Dagegen wehren sich die Krankenhäuser. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass bei einer solchen Verschärfung der bestehenden Regeln in großen Kliniken bei jedem Schichtwechsel hunderte Personen auf einen Test überprüft werden müssten. Dies ist unter den Bedingungen einer ohnehin ausufernden Bürokratie und chronischem Personalmangel nicht leistbar.

Zudem ist die Verschärfung unnötig, denn der bisherige Infektionsschutz in den Kliniken funktioniert hervorragend. Mit den hier praktizierten Schutzmaßnahmen und einer Impfquote von rund 95 Prozent unter den medizinischen und pflegerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind Krankenhäuser kein Ort, an dem sich Patient:innen oder Beschäftigte anstecken. Unverständlich ist zudem, dass das Gesetz für ambulante Pflegedienste die Möglichkeit zur Selbsttestung zuhause vorsieht, für Krankenhausbeschäftigte aber nicht.

Die DKG sieht auch eine weitere Inkonsistenz im Gesetz: Obwohl nun auch Geimpfte der Testpflicht unterliegen sollen, beharrt Bundesgesundheitsminister Lauterbach weiter auf der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Da dies in der Logik der Impfpflicht keinen Sinn ergibt, muss sie sofort ausgesetzt werden, fordert die DKG.