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BDPK richtet Appell an die Politik: Änderung am GKV-FinStG dringend erforderlich

Der BDPK sieht im vorliegenden Kabinettsentwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) drängenden Änderungsbedarf. Mit einer ausführlichen Stellungnahme kritisiert der BDPK den Referentenentwurf für ein GKV-FinStG scharf.

Der Gesetzentwurf in der bestehenden Fassung würde die Personalengpässe in den 1.900 Krankenhäusern massiv verschärfen. Statt dem erklärten politischem Ziel Pflege zu stärken, würden Arbeitsplätze in der Pflege gefährdet. Warum? Mit dem Gesetzesvorhaben würde ab 2024 die Finanzierungsgrundlage für 20.000 Pflegehilfskräfte entfallen. Berufsgruppen, die bislang eine tragende Säule bei der pflegerischen Versorgung ausmachen und die examinierte Pflege entlasten, sollen künftig nicht mehr im Pflegebudget finanziert werden. Dazu gehören pflegerische Hilfskräfte ebenso wie therapeutische Berufsgruppen, die therapeutisch-pflegerische Dienste ausüben (Physiotherapeut:innen, Ergotherapeut:innen, Heilerziehungspfleger:innen und Hebammen). Die Kliniken wären gezwungen, diese Mitarbeiter:innen von der Pflege am Bett abzuziehen und zu entlassen. Die entstandene Lücke müssten examinierte Pflegekräfte auffangen. Der Fachkräftemangel in der Pflege würde hierdurch verschärft. Denn examiniertes Pflegepersonal müsste dann wieder Tätigkeiten übernehmen wie den Patient:innen Hilfestellung beim Essen geben, bei der Körperpflege, Aufstehen oder dem Gang zur Toilette, von denen sie durch Hilfskräfte entlastet wurden.

Neben den Auswirkungen auf die Personalorganisation und die Finanzierung bemängelt der BDPK in seiner Stellungnahme auch, dass der Gesetzentwurf die schwierigen und langwierigen Verhandlungen der Selbstverwaltung zur Abgrenzung der unterschiedlichen Berufsgruppen konterkariert und die Planungssicherheit der Häuser gefährdet. Zudem kann die im Entwurf thematisierte mögliche Doppelfinanzierung nicht nachvollzogen werden. In den Vereinbarungen der Selbstverwaltung wurde mit hohem Aufwand eine Bereinigung des DRG-Systems entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorgenommen. Im Zuge der Ausgliederung der Pflege aus den Fallpauschalen wurde zweimal nachkorrigiert. Dabei wurden 200 Millionen Euro und weitere 175 Millionen Euro aus den Fallpauschalen herausgenommen.

Das Gesetz hätte für Krankenhäuser und ihre Beschäftigten schädliche Folgen. Sollte dennoch an der Einschränkung festgehalten werden, müssten aus Sicht des BDPK für die entsprechenden Berufsgruppen Nachqualifizierungsmöglichkeiten geschaffen und eine entsprechende Finanzierung vorgesehen werden.

Aus Sicht des BDPK ist es dringend erforderlich, den Krankenhäusern und Reha- und Vorsorgekliniken wirtschaftliche Unterstützung vor der absehbaren schwierigen Situation im Herbst zu geben – statt sie jetzt unnötigen Belastungen auszusetzen. Notwendig sind Ausgleiche für steigende Energiekosten sowie die Inflation. In einem entsprechenden Beschluss hatte auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder das BMG Anfang Juli dazu aufgefordert, frühzeitig für die finanzielle Sicherheit der Krankenhäuser und Reha- / Vorsorgeeinrichtungen zu sorgen. Die dazu abgegebenen Stellungnahmen wurden auf der Homepage des BDPK veröffentlicht.