Beitritt, Rechte und Pflichten

Laut Satzung des Verbandes können Einrichtungen Mitglied werden, die Privateinrichtungen sind oder dem Selbstverständnis des Verbandes entsprechen, indem sie über eine Kongruenz von Zuständigkeit und Verantwortung des Managements verfügen und alleinverantwortlich für das Management und für das operative Betriebsergebnis sind.

Der Verband hat ordentliche und außerordentliche Mitglieder, wobei außerordentliche Mitglieder die Rechten und Pflichten eines ordentlichen Mitglieds haben, jedoch aus dem Geltungsbereich der Tarifverträge ausgenommen sind. Die unmittelbare Einflussnahme von außerordentlichen Mitgliedern auf tarifpolitische Entscheidungen ist nicht zulässig.

Der Vorstand des Verbandes entscheidet auf Antrag über die Aufnahme eines Mitgliedes. Der Antrag ist schriftlich unter der Angabe, ob die ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft begehrt wird, einzureichen. Ein Wechsel von der ordentlichen zur außerordentlichen bzw. von der außerordentlichen zur ordentlichen Mitgliedschaft kann schriftlich ohne Einhaltung von Fristen vollzogen werden. Die Aufnahme in den Verband kann abgelehnt werden.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, durch Ausschluss oder durch Auflösung des Landesverbandes. Der Austritt aus dem Verband muss schriftlich unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist zum Jahresende gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Die Mitgliedschaft erlischt mit der Einstellung des Betriebes und dem Ausschluss aus dem Verband. Der Verband kann ein Mitglied bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ausschließen. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn ein Mitglied sich den Zwecken des Verbandes zuwider verhält, die Konzession zum Betrieb der Einrichtung erlischt, oder wenn Mitgliedsbeiträge trotz Mahnung nicht gezahlt werden. Wird eine Einrichtung veräußert oder verpachtet, bleibt die Mitgliedschaft vorbehaltlich der Bestätigung durch den Vorstand bestehen.

Der Verband erhebt Beiträge. Das Nähere wird in einer von der Mitgliederversammlung zu erlassenden Beitragsordnung geregelt.

Die Mitglieder genießen Förderung in allen grundsätzlichen fachlichen Fragen ihrer Einrichtung.

Die Mitglieder haben das Recht der Antragsstellung an den Vorstand und die Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied ist zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Verbandes berechtigt.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verband insoweit Auskunft zu erteilen, als dies zur Durchführung der Zwecke und zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes notwendig ist. Insbesondere hat es die für die Berechnung der Beiträge erforderlichen Angaben zu machen.

Die Mitglieder sind zur Einhaltung der Satzung und zur regelmäßigen Beitragsleistung verpflichtet.

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